Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Barsinghausen ist bemüht, die Website barsinghausen-digital-entdecken.de im Einklang mit der Niedersächsischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (NBITV) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website barsinghausen-digital-entdecken.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Angaben beruhen auf einer automatisierten Prüfung aller 21 öffentlich erreichbaren Seiten dieser Website am 3. September 2026.

  • Bilder ohne Alternativtext: Von den 251 eingebundenen Bildern sind 231 mit einem leeren Alternativtext ausgezeichnet, gelten technisch also als rein dekorativ. Bei den Fotos der Tour-Stationen trifft das voraussichtlich nicht zu: Ihr Inhalt wird blinden Nutzenden derzeit nicht vermittelt. Welche dieser Bilder tatsächlich dekorativ sind und welche eine Beschreibung brauchen, lässt sich nur durch Sichtung jedes einzelnen Bildes entscheiden; diese Prüfung steht noch aus. (WCAG 1.1.1)
  • Keine Hauptüberschrift auf der Startseite: Die Startseite enthält keine Überschrift der Ebene 1; der Einstieg in die Seitenstruktur fehlt damit. Alle übrigen 20 Seiten haben genau eine Hauptüberschrift. (WCAG 1.3.1)
  • Sprung in der Überschriftengliederung: Auf zwei Seiten – der Datenschutzerklärung und der Tour-Übersicht – folgt auf die Überschrift der Ebene 1 unmittelbar eine der Ebene 3. (WCAG 1.3.1)
  • Bedienelemente ohne Beschriftung: Die Schaltfläche zum Schließen des ausklappbaren Menüs trägt auf allen 21 Seiten keine für Screenreader lesbare Bezeichnung. Auf der Startseite gilt das zusätzlich für die fünf Sprungmarken der Seitennavigation. (WCAG 2.4.4, 4.1.2)

Nicht abschließend geprüft sind die Farbkontraste. Eine Auswertung der verwendeten Farbwerte ergab Hinweise darauf, dass einzelne Farbkombinationen den geforderten Kontrast von 4,5:1 unterschreiten. Ob und wo diese Kombinationen tatsächlich für Text verwendet werden, ließ sich ohne Prüfung am dargestellten Bild nicht feststellen; diese Prüfung steht noch aus.

Ebenfalls nicht geprüft ist, ob die auf einzelnen Seiten eingebundenen Videos über Untertitel verfügen.

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können: Barriere melden

oder wenden Sie sich an:

Stadt Barsinghausen
Bergamtstraße 5
30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 774-0
E-Mail: info@barsinghausen.de
Internet: https://www.barsinghausen.de

Schlichtungsstelle

Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein.

Kontaktdaten:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.08.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.09.2026 überprüft.

Grundlage war eine automatisierte Prüfung aller öffentlich erreichbaren Seiten durch die IT & Webmedia GmbH. Eine belastbare Aussage nach BITV 2.0 setzt zusätzlich eine Prüfung mit assistiver Technik voraus – Bedienung ausschließlich mit der Tastatur, Ausgabe über Screenreader und Messung der Farbkontraste – sowie eine Durchsicht von Videoinhalten und PDF-Dokumenten. Diese Prüfung steht noch aus. Die oben genannten Mängel sind deshalb nicht abschließend; es können weitere bestehen, die eine automatisierte Messung nicht erkennt.